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Archiv-Artikel

in kürze KLEVE/MINDEN/H5N1 Stallarrest für Hühner

Geflügel im nördlichen Kreisgebiet von Kleve und in Teilen des Kreises Minden-Lübbecke muss seit gestern zum Schutz vor der Vogelgrippe wieder im Stall bleiben. Die Ausgangssperre gilt laut Aufstallungsverordnung bis zum 28. Februar 2007. Die Aufstallungspflicht gilt für gewerbliche Zuchtbetriebe und für Hobbyhalter. (dpa)