■ MEDIEN I: Staatsvertrag no!
Berlin. SFB, ORB und Grüne/Bündnis 90 prüfen verfassungsrechtliche Schritte gegen den Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg. Nach langen Verhandlungen hatten die Regierungschefs den ersten Staatsvertrag der beiden Länder Ende Februar unterzeichnet. Im Eiltempo muß er jetzt die parlamentarischen Instanzen passieren, damit er rechtzeitig nach Ablauf des Kabelpilotprojektgesetzes im April in Kraft treten kann. Bislang hat es der Senat allerdings versäumt, das Ratifizierungsgesetz ins Abgeordnetenhaus einzubringen. Die medienpolitische Sprecherin der Grünen/Bündnis 90, Annette Detering, hält dies für einen »undemokratischen Vorgang, das ein Mitwirkungsrecht der Opposition faktisch unmöglich macht«. Auch die beiden Rundfunkanstalten lassen zur Zeit den Vertrag unter die Lupe nehmen. Paragraph 4 des Staatsvertrages ordnet den Anstalten nicht nur Frequenzen zu, sondern verpflichtet sie auch zur Zusammenarbeit. Dies, so ORB-Hörfunkchef Gerhard Hirschfeld, sei ein unzulässiger Staatseingriff. Der abfahrende Zug ist mit einer Klage jedoch nicht zu stoppen, denn eine aufschiebende Wirkung hat sie nicht.
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