: Staatsanwaltschaft vermutet Befangenheit
Justiz Im Prozess gegen einen ehemaligen KZ-Sanitäter wird es für die Richter nun noch enger
Grund für den Antrag sei unter anderem ein Beschluss der Schwurgerichtskammer vom 13. Februar. Darin hatten die Richter laut Staatsanwaltschaft zum wiederholten Mal die Nebenklageberechtigung eines Nebenklägers widerrufen, „obwohl dem bindende Entscheidungen des Oberlandesgerichts Rostock entgegenstanden“. Zudem hätten sich die Richter in zwei weiteren Beschlüssen „in bedenklicher Weise“ über einen Nebenklagevertreter und die Staatsanwaltschaft geäußert.
In dem Prozess geht es um den 96-jährigen Angeklagten Hubert Z., der als SS-Sanitäter im Sommer 1944 mehrere Wochen im KZ Auschwitz-Birkenau gearbeitet haben soll. Ihm wird vorgeworfen, von Mitte August bis Mitte September 1944 dazu beigetragen zu haben, dass die SS-Leute handlungsfähig waren und so die Massenvernichtung von Deportierten ausführen konnten. Im fraglichen Zeitraum kamen laut Anklage 14 Züge mit Häftlingen an, die in Gaskammern umgebracht wurden. Im Fall einer Verurteilung drohen Hubert Z. 3 bis 15 Jahre Haft.
Die Nebenkläger, Walter (87) und William Plywaski (86) aus Boulder, USA, hatten 1944 ihre Mutter in der Gaskammer des Vernichtungslagers verloren. Das Neubrandenburger Gericht hatte ihnen zweimal die Berechtigung zur Nebenklage abgesprochen. Höhere Instanzen hatten diese Beschlüsse widerrufen. Ende März warfen Auschwitz-Überlebende dem Gericht vor, den Prozess verhindern oder sabotieren zu wollen.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Richter nicht mehr in der Lage, den Nebenklägern und der Staatsanwaltschaft unvoreingenommen gegenüberzutreten. Es habe sich der Eindruck verfestigt, dass die Richter nicht zur Sache verhandeln wollten. Am Wochenende hatten die Nebenklagevertreter Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Beleidigung erstattet.
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