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Staatsanwalt will Kohl schonen

BERLIN dpa/taz ■ Das Ermittlungsverfahren der Bonner Staatsanwaltschaft gegen Exkanzler Helmut Kohl wegen des Verdachts der Untreue soll gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von etwa 300.000 Mark eingestellt werden. Kohl wäre damit nicht vorbestraft. Das berichtete gestern die Deutsche Presse-Agentur. Staatsanwalt und Kohls Verteidiger wollten die Meldung zunächst nicht kommentieren.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihr Vorgehen mit dem Anfangsverdacht einer Untreue begründet. Kohl hatte eingeräumt, bis zu 2 Millionen Mark von Spendern entgegengenommen und nicht als Spenden ausgewiesen zu haben. Kohl habe der CDU einen Vermögensschaden zugefügt, weil die CDU deshalb erhebliche Sanktionen in Kauf nehmen musste.

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