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Staatsanwalt prüft Auktion mit KZ-Kleidung

Berlin (dpa) – Die Staatsanwaltschaft will erneut prüfen, ob die Versteigerung von SS-Uniformen und KZ-Kleidung in einem Berliner Auktionshaus strafbar ist. Die Sache müsse noch einmal untersucht werden, sagte Oberstaatsanwalt Wolke. Die strafrechtliche Verfolgung war laut Staatsschutz bislang mit der Begründung abgelehnt worden, daß Käufer die bei der Auktion erworbenen Gegenstände aus der Nazi-Zeit nur zu wissenschaftlichen und kunsthistorischen Zwecken weiterverwenden. Der Verkauf von gebrauchter KZ-Kleidung sei nicht strafrechtlich zu fassen, so Wolke. In Betracht kommende Paragraphen wie „Störung der Totenruhe“, „Volksverhetzung“ oder „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ seien nicht erfüllt. Michael Friedmann, Mitglied des Zentralrates der Juden in Deutschland, hat am Donnerstag abend eine breite Ächtung der Versteigerungspraxis gefordert.

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