: Staatsanwalt außen vor
Bundestag stärkt das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten. Künftig eigene Recherchen geschützt
BERLIN ap/taz ■ Journalisten müssen nach Recherchen zu brisanten Themen künftig nicht mehr den Besuch von Staatsanwälten und die Beschlagnahme ihres Materials befürchten. Der Bundestag beschloss am Freitag eine Änderung der Strafprozessordnung, die das so genannte Zeugnisverweigerungsrecht auch auf solche Materialien ausdehnt, die die Journalisten selbst recherchiert haben. Bisher galt dies nur für Unterlagen, die von dritten Personen stammen.
Außerdem wurde das Zeugnisverweigerungsrecht und das Beschlagnahmeverbot auch auf nichtperiodische Druckwerke und Filmberichte ausgedehnt. Bisher waren nur die Redaktionsräume von Zeitungen und Zeitschriften sowie von Rundfunk- und Fernsehanstalten vor dem Besuch des Staatsanwalts geschützt. Ausnahmen vom Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbot gelten nur noch, wenn es sich um Ermittlungen zur Aufklärung von Verbrechen handelt.
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