in kürze PFLEGSCHAFT FÜR REICHE : Staat ausgebremst
Das BVerfG hat eine Regelung für grundgesetzwidrig erklärt, die der Justizkasse bei Pflegschaften für wohlhabende Menschen hohe Gerichtsgebühren bescherte. Demnach darf der Staat bei einer dauerhaften Pflegschaft beispielsweise für einen Dementen die Gebühr nicht mehr unbegrenzt nach dessen Vermögen berechnen. (dpa)