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Splitternackt im Gewässer

betr.: „Das Seufzen des Anglers“, taz vom 27. 4. 00

Ein Angler, wenn er schon splitternackt im Gewässer steht, zieht dazu ganz sicher keine Watstiefel an. Er hält auch die (antike) Rute nicht so, wie jener abgebildete Komparse. Am 30. April endet die Schonzeit lediglich für einen Teil der Raubfischgattungen, nicht die für Fotograf und Verfasser in Tateinheit, bei denen der Verdacht aufkommt, sie hatten noch nie eine Rute in der Hand – es sei denn, die eigene. JOACHIM PIETSCHMANN, Berlin

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