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■ O-TonSpiel mit Sprühdosen

In einem Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten vom 30.11.1998 heißt es: Ihnen wird folgendes zur Last gelegt: Sie besprühten gegen 22.40 Uhr an der Ecke Riesaer Str./ Geithainer Str. in 12627 Berlin ein Wahlplakat der „Republikaner“ mit brauner Farbe. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Geldstrafe von 800 DM festgesetzt. Der Angeklagte legte Widerspruch ein: Ich habe das nicht getan. In einem Alter von 56 Jahren, erwachsene Kinder, eine schwerbehinderte Ehefrau und dann mit Sprühdosen „spielen“, ist absurd und würde auch nicht zu mir passen. An diesem Abend habe ich mein Haus nicht für eine Minute verlassen. Was ich bisher in meinem Lebern getan habe – dazu stehe ich. Im Stasi- Knast z.B. habe ich das bewiesen. Aber diese Absurdität – nein. Die Hauptverhandlung findet am 12. Februar statt.

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