: Sperrdrohungen unzulässig
BONN ap ■ Energieversorger dürfen nicht mit Lieferstopps oder Änderungskündigungen drohen, wenn ein Kunde Widerspruch gegen Preiserhöhungen einlegt. Die Ankündigung, Strom- oder Gaslieferungen in einem solchen Fall einzustellen, sei als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu werten und damit kartellrechtlich unzulässig, so die Kartellbehörden von Bund und Ländern gestern in Bonn. Gleiches gelte für die Praxis, günstige Sonderverträge im Fall von Widersprüchen zu kündigen und die Kunden in teurere Grundversorgungstarife herabzustufen.