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Spekulation auf dem Prüfstand

MÜNCHEN dpa ■ Die Steuern auf so genannte Spekulationsgewinne aus Wertpapierverkäufen müssen nach Ansicht des Bundesfinanzhofes (BFH) auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden. Mit diesem Hinweis hat das oberste deutsche Steuergericht in München das Bundesfinanzministerium aufgefordert, einem beim BFH anhängigen Revisionsverfahren um einen Steuerstreit beizutreten. Das Ministerium hätte dann als Verfahrensbeteiligter das Recht, sich im Verfahren zu äußern und eigene Anträge zu stellen, teilte der BFH am Mittwoch mit. In Fachkreisen gibt es seit langem eine Diskussion über die Gerechtigkeit der entsprechenden Steuererhebung. Gewinne aus Wertpapierverkäufen müssen versteuert werden, wenn die Papiere innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder veräußert werden. Nach Ansicht des BFH ist zu prüfen, ob bei der steuerlichen Erfassung solcher Spekulationsgewinne ein Defizit vorlag, weil möglicherweise nur wenige Steuerpflichtige ihre Gewinne angaben. Sollte dem so sein, ist zu prüfen, ob diese „Besteuerungsungleichheit zu Lasten der Steuerehrlichen zur Verfassungswidrigkeit“ der Steuervorschrift führt. (AZ: IX R 62/99)

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