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Archiv-Artikel

Sparschwimmen

Bildungsbehörde befragt die Eltern der 2. Klassen nach der Schwimmfähigkeit ihrer Kinder

Auch beim Schulschwimmen soll gespart werden. Die Bildungsbehörde verschickte nun einen Fragebogen, in dem die Eltern der Kinder der 2. Klassen ankreuzen sollen, ob ihr Nachwuchs schon das „Jugendschwimmabzeichen Bronze“ hat. Jenes Abzeichen ersetzt den alten „Freischwimmer“ und wird vergeben, wenn Kinder mindestens 200 Meter ohne Pause schwimmen können, einen Sprung vom Einmeterbrett wagen und einen Ring aus zwei Metern Tiefe holen können.

Bisher bekommem Hamburgs Schüler in der 3. Klasse Schwimmunterricht. Das solle auch „in Zukunft“ so sein, erklärt Bildungsbehördensprecher Alexander Luckow: „Eine Haushaltskonsolidierung vorausgesetzt“,bekämen künftig alle Kinder, die noch kein Bronzeabzeichen haben, kostenlosen Unterricht. Ob aber auch jene Kinder, die diese Prüfung bereits abgelegt haben, mit ins Schwimmbad dürfen, sei noch nicht entschieden. Die Umfrage habe das Ziel, die „ungefähre Zahl“ dieser Schüler zu ermitteln.

Die Behörde verlässt sich nicht allein auf die Angaben der Eltern. Die Kreuze hätten noch keine Verbindlichkeit, sagt Luckow. Stattdessen soll zu Beginn des Schuljahrs die Schwimmfähigkeit direkt überprüft werden.

Indes weist Jutta Ramin vom Deutschen Lehrerverband darauf hin, dass auch ältere Schüler weiter Schwimmunterricht brauchen. Entscheidend sei, dass sich Kinder 15 Minuten sicher über Wasser halten können, erklärt die Schwimmlehrerin: „Von 60 Schülern im Schwimmunterricht der 6. Klassen konnte ein Viertel das kaum.“ Kaija Kutter