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Späths Machtwort zur §218–Debatte

■ Landesparteitag der CDU Baden–Württemberg unter dem Motto „Schutz des Lebens ungeborener Kinder“

Berlin (taz) - Im Vorfeld des zweitägigen Landesparteitags der baden–württembergischen CDU, der heute in Friedrichshafen unter dem Motto „Schutz des Lebens ungeborener Kinder“ beginnt, hat sich Ministerpräsident Lothar Späth gegen eine Reihe von Anträgen ausgesprochen, die eine Verfassungsklage gegen die Krankenkassenfinanzierung und eine Streichung der Notlagenindikation aus dem §218 fordern. Eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die „Abtreibung auf Krankenschein“ lehnte Späth mit der Begründung ab, es gehe nicht an, daß nur „derjenige abtreiben dürfe, der dies selbst finanzieren könne.“ Trotz dieses jetzt erfolgten „Machtworts“ werden die Auseinandersetzungen um die Verschärfung des §218 heftig geführt werden. Die Vorsitzende der Vereinigung „Christdemokraten für das Leben“, Julia Schätzle, war in einer öffentlichen Erklärung sogar soweit gegangen, die kriminologische Indikation anzugreifen. Auch nach einer Vergewaltigung, so die fanatische „Lebenschützerin“, könne einer Frau zugemutet werden, ihr Kind auszutragen und es dann zur Adoption freizugeben. Späth erklärte jetzt, er teile „persönlich diese Auffassung nicht.“ Im Leitantrag für den Parteitag wird die Möglichkeit einer Änderung des §218 allerdings grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Wenn die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nicht entscheidend gesenkt werden könne, heißt es dort, soll der Wortlaut des §218 überprüft werden, um ein „Gleichgewicht“ zwischen medizinischer und Notlagenindikation zu gewährleisten. Um die vorgelegten Zahlen, nach denen Abtreibungen aufgrund der verschärften Beratungsrichtlinien um 44 Prozent zurückgegangen sein sollen, hatte es parteiintern heftige Auseinandersetzungen gegeben. Helga Lukoschat

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