: Space Park: Christkind muss aushelfen
■ Bremen fällt voraussichtlich ab 2000 aus EU-Förderregelung heraus / Space Park-Subvention ist noch nicht bewilligt / Bis 31. Dezember muss nun das Antragspaket in Brüssel abgesegnet sein
Das Bremer Projekt Space Park kippelt. Der Grund: Die Europäische Union will die Gebiete in Europa, in denen wettbewerbsverzerrend hohe Fördersätze von nationalen Regierungen gewährt werden können, reduzieren. Im reichen Westdeutschland sollen demnach nur noch 17,6 Prozent der Bevölkerung betroffen sein. Bisher handelte es sich um 23,4 Prozent. Für die neuen Bundesländer gilt die Ausnahme-Situation dagegen weiter. Betroffen von dieser Regelung sind die Stadtgebiete Bremens, die bisher als „Förderregionen“ im Sinne der „Gemeinschaftsaufgabe“ galten, und in denen so genannte GA-Förderung erlaubt war.
Betroffen von der voraussichtlichen Neuregelung wäre dann insbesondere das Einkaufszentrum Space Park. 77,5 Millionen Mark direkter staatlicher Investitionshilfen (neben den preiswerten Infrastruktur-Leistungen der Stadt) hatte die beauftragte Köllmann-Gruppe eingeplant. Bei einem privaten Investitionsanteil von etwa 800 Millionen Mark wären das fast zehn Prozent. Verständlich, dass Köllmann darauf insistiert hatte.
Aber wenn Bremen nicht mehr in der EU anerkannt ist als „GA-Fördergebiet“, dann darf Wirtschaftssenator Josef Hattig (CDU) in dieser Höhe keine Fördermittel bewilligen. Das sei ein „unerwarteter Fall“ hatte Hattig noch in der Bürgerschaft am 22. September dieses Jahres erklärt.
Nach den Verhandlungen des Bundeswirtschaftsministers Werner Müller (parteilos) mit der EU in der vergangenen Woche ist dieser Fall allerdings ziemlich sicher zu erwarten. Bis zum 31. Dezember soll darum nun die Köllmann-Gruppe noch schnell den „Bewilligungsbescheid“ für die GA-Förderung bekommen. Dass dies bisher nicht passiert ist, lässt auf Schwierigkeiten hinter den Kulissen schließen. Im Mai dieses Jahres hatte Bremen feierlich den letzten „Rahmenvertrag“ unterzeichnet und auch bei der SPD-Fraktion den Eindruck erweckt, dies sei nun der letzte Akt gewesen. In der „Nachtragsvereinbarung Nr. 6“ zum Vereinbarungspaket hieß es allerdings, der „Zeitpunkt der endgültigen Projektrealisierungsentscheidung“ sollte erst Ende dieses Jahres sein.
Bis zum 31.12.1999, so die komplizierte juristische Regelung, kann jede der Vertragsseiten erklären, „dass sie endgültig die Entscheidung getroffen hat, den Space Park zu realisieren“. Geht eine solche Erklärung der Vertragspartner nicht ein, „gilt die Realisierung als gescheitert“. Dies gelte für den Ocean Park und beziehe sich nur aus vertragstechnischen Gründen auch auf den Space Park, hatte das Wirtschaftsressort damals erklärt.
Bisher sind die förmlichen Zuschuss-Bewilligungsentscheidungen noch nicht unterschrieben, das soll noch schnell vor Jahresende geschehen und die Anträge – es handelt sich um vier – müssen dann nach Brüssel. Es bestehe im Wirtschaftsressort „begründete Zuversicht“, sagt Regierungssprecher Klaus Schloesser, dass die EU diese Genehmigung für die besondere Förderung noch in diesem Jahr ausspreche – also entweder noch vor Weihnachten, falls bis dahin die Anträge eingereicht sind oder dann in der Arbeitswoche zwischen Weihnachten und dem Neujahrstag. In Brüssel liegt allerdings auch schon der Brief eines Anwaltsbüros, das im Auftrag eines Entertainment-Konkurrenten Einspruch gegen die wettbewerbsverzerrende Förderung erhebt. Begründung: Andere Kino-, Kneipen- und Einkaufszentren haben diese Förderung auch nicht erhalten. K.W.
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