■ UDSSR-ARMEE: Sozialhilfe für Sowjetsoldaten
Berlin. Seit August hätten 41 flüchtige Sowjetsoldaten Sozialhilfe beantragt. Nach der Vereinigung hätten die Desertionen nachgelassen, da die Sowjetarmee offenbar verschärfte Kontrollen eingeführt habe. Auf Fahnenflucht steht nach sowjetischem Militärgesetz theoretisch die Todesstrafe. Am Freitag war ein 20jähriger Soldat von einem UdSSR-Militärgericht in Weimar jedoch nur zu einer einjährigen Haftstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Die geringe Strafe war nach Ansicht seines Anwalts nur durch den Druck der Öffentlichkeit zustande gekommen.
GEWERKSCHAFT DAG
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen