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Archiv-Artikel

Sozialbehörde zieht Autos ein

HAMBURG dpa ■ Die Hamburger Sozialbehörde hat erstmals Autos von Sozialhilfeempfängern eingezogen, die keine Genehmigung für den Besitz eines Privatwagens hatten. Bei einem Datenabgleich mit den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen sei festgestellt worden, dass Sozialhilfeempfänger in den Jahren 2002 und 2003 in 7.226 Fällen als Autobesitzer eingetragen waren, so die Behörde gestern. Die meisten seien berechtigt gewesen, ein Fahrzeug zu führen, zum Beispiel weil sie körperbehindert seien oder familiäre Gründe hätten. Nur bei 27 Sozialhilfeempfängern habe keine Genehmigung für den Autobesitz vorgelegen. In diesen Fällen werde jetzt zu Unrecht bezogene Sozialhilfe in Höhe von 31.000 Euro zurückgefordert. Gegen vier Personen sei ein Strafverfahren wegen Sozialbetrugs eingeleitet worden.