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■ Urteil/MieteSozialamt weist ab

Berlin (taz) – Das Sozialamt übernimmt keine überteuerten Mietzahlungen für Sozialhilfeempfänger. Ist die Wohnung aus sozialhilferechtlicher Sicht unangemessen groß oder teuer, besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az: 5 C 4.95ff.).

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