in kürze VERSCHENKTES VERMÖGEN : Sozialamt holt’s zurück
Laut BGH kann das Sozialamt früheres, nun verschenktes Vermögen eines Sozialhilfeempfängers zurückholen, auch wenn er inzwischen wieder zu Geld gekommen ist. Entscheidend sei seine wirtschaftliche Situation zum Zeitpunkt des Sozialhilfeantrags (X RZ 246/02). (dpa)