in kürze KARNEVAL I : Sorglos arbeitslos
Arbeitslose dürfen heute, an Weiberfastnacht, und am Rosenmontag bedenkenlos feiern. An diesen beiden Tagen haben alle Dienststellen der Agentur für Arbeit geschlossen. Antragstellern entstehen keine Rechtsnachteile, wenn sie sich am jeweils darauffolgenden Tag melden. Das verspricht die Kölner Agentur.