in kürze BERLINER GRILLWALKER : Sondererlaubnis nötig
Berliner Grillwalker brauchen eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für den Straßenverkauf ihrer Grillwürste und Schaschliks. Das Oberverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass Grillwalker die Straße nicht als Verkehrs-, sondern als Verkaufsfläche nutzen. Dies sei eine Sondernutzung. (taz)