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Archiv-Artikel

in kürze BERLINER GRILLWALKER Sondererlaubnis nötig

Berliner Grillwalker brauchen eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für den Straßenverkauf ihrer Grillwürste und Schaschliks. Das Oberverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass Grillwalker die Straße nicht als Verkehrs-, sondern als Verkaufsfläche nutzen. Dies sei eine Sondernutzung. (taz)