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Sommersmog

In Schleswig-Holstein gilt vom 4. Juli an eine verschärfte Sommersmog-Verordnung. Kernpunkt: Bei Verstößen gegen Tempolimits kann ein Bußgeld von 80 Mark verhängt werden. Gegenüber der Verordnung vom August 1994 sind die Grenzwerte und Geschwindigkeitsbegrenzungen niedriger angesetzt worden. Das Kieler Kabinett hat sich damit zu einer Abkehr vom bloßen Appellcharakter einer Musterverordnung der norddeutschen Bundesländer entschlossen. Als Grundlage für eine Landes-Sommersmog-Verordnung können das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie die Straßenverkehrsordnung herangezogen werden.

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