: Sommer und das Tuch
Das Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts war sein letzter großer Fall. Bertold Sommer hat es als federführender Richter vorbereitet. Im September 2003 entschied Karlsruhe, dass das Kopftuch und andere religiöse Zeichen in der Schule verboten werden können, dass dafür aber jeweils ein Landesgesetz erforderlich ist. Geklagt hatte die deutschafghanische Lehrerin Fereshta Ludin, die in Baden-Württemberg mit Kopftuch unterrichten wollte, deshalb aber trotz guter Noten nicht eingestellt wurde. Seither haben vier Länder – Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Saarland – Anti-Kopftuch-Gesetze beschlossen. Weitere Länder, darunter Berlin, bereiten solche Gesetze vor. Im taz-Interview nimmt Sommer erstmals umfassend zum Umgang der Länder mit dem Kopftuch-Urteil Stellung. CHR