: Solang die Eisdecke trägt
■ Alster-Kurz-Vergnügen: Umweltbehörde will Standgebühren zum Teil erstatten
Der zivile Umgehorsam in Hamburg nimmt immer mehr zu. Auch gestern tummelten sich bei Sonnenschein noch Dutzende auf dem Eis der Außenalster, allen Verboten und Warnungen behördlicherseits ebenso zum Trotze wie des Tauwetters ungeachtet, wie obiges Foto beweist.
Die Hamburger Umweltbehörde will den Budenbetreibern des Alstereisvergnügens einen Teil der Standmiete auf Antrag zurückerstatten. Diese konnten ihre Speisen und Getränke am Sonntag auf dem Eis nicht mehr verkaufen, da die Behörde die große Eisparty bereits am Samstag abend wegen Rissen im Eis abgesagt hatte (taz berichtete). „Die Gebühr für den Sonntag werden wir anteilig, etwa zu 75 Prozent, ersetzen“, kündigte ein Mitarbeiter der Behörde gestern an, ein Viertel werde als Verwaltungsgebühr einbehalten.
Einige „Hobby-Glühweinhändler“ hatten am Sonntag ohne Erlaubnis noch ihre Restbestände „an Land“ verkauft. Polizei und Gartenbauamt Eimsbüttel nahmen daraufhin die Personalien der „Illegalen“ auf. Ihnen drohen jetzt Ordnungswidrigkeitsverfahren. taz / Foto: Henning Scholz
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