: So wird die DDR EG-Mitglied
■ 3-Stufen-Plan vorgelegt / EG übernimmt äußere Verpflichtungen der DDR, DDR soll EG-Regeln voll übernehmen
Brüssel (adn) - Die EG-Kommission hat ein Szenarium für die Einbettung der deutschen Vereinigung in die Integration der Europäischen Gemeinschaft entwickelt. Auf der EG -Außenministertagung am Wochenende in Dublin soll das Papier beraten und dann dem am 28. April ebenfalls in der irischen Hauptstadt stattfindenden EG-Sondergipfel vorgelegt werden.
Die Kommission geht davon aus, daß sich die Integration der DDR in die BRD und damit auch in die EG in drei Phasen vollzieht. Eine erste Phase beginnt für die DDR mit der deutsch-deutschen Währungsunion, also noch vor der staatlichen Vereinigung. In ihr muß durch radikale Wirtschafts- und Sozialreformen die Anwendung von EG-Recht und EG-Normen auf dem Gebiet der heutigen DDR vorbereitet werden. Auch Übergangsregelungen für die zweite, mit der staatlichen Vereinigung einsetzende Phase sind in Phase eins auszuarbeiten.
Zu sichern ist, daß die deutsche Einigung mit dem EG-Recht in Einklang steht, weshalb von Anfang an eine volle Beteiligung der EG-Institutionen geboten ist. Bloße Information genügt nicht, so das Papier. Die EG-Kommission muß beispielsweise gewährleisten können, daß Zuschüsse für die Umstrukturierung der DDR-Wirtschaft nicht den geltenden EG-Wettbewerbsregeln widersprechen.
Bestimmungen und Instrumente des Protokolls über den innerdeutschen Handel müssen in Phase eins gültig bleiben, um Verzerrungen im Warenaustausch zu verhindern. Bei der Festlegung des Umtauschkurses von Mark in D-Mark muß sowohl von der Notwendigkeit ausgegangen werden, eine überhöhte Kaufkraft und eine Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der DDR-Betriebe mit folgender Arbeitslosigkeit zu vermeiden, als auch den Hoffnungen der DDR-Bevölkerung auf ein Nachziehen in der Lohn- und Rentenentwicklung entsprochen werden.
In Phase zwei geht es unter anderem um die Übernahme der äußeren Verpflichtungen der DDR durch das dann vereinigte Deutschland. Die hierfür zuständige EG-Kommission wird mit BRD und DDR entsprechende Verträge prüfen, um festzustellen, inwieweit sie geltenden EG-Regeln und Praktiken entsprechen. Das Gebiet der heutigen DDR muß dann in den EG-Binnenmarkt integriert werden und hat die Wettbewerbsregeln der EG sowie deren Politik etwa auf den Gebieten Landwirtschaft und Fischerei, Umwelt und Verkehr anzuwenden. Unverzüglich muß eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse über die Auswirkungen der deutschen EInigung auf die EG erstellt werden.
Die EG-Kommission meint, daß nach Einführung des Binnenmarktes Anfang 1993 Ausnahmeregelungen für das Gebiet der heutigen DDR so begrenzt wie möglich gehalten werden sollten. Sie äußert jedoch keine zeitlichen Vorstellungen über den Einstieg in die dritte Phase, in der alle EG -Bestimmungen voll übernommen werden müssen.
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