■ Rundfunkgebühren: So entstehen sie
Seit 1992 zahlen alle, die erst anmelden und dann einschalten, 23,80 Mark pro Monat. (In den neuen Ländern erst seit Jahresbeginn.) Grundlage ist ein Staatsvertrag aller Bundesländer, der von den Ministerpräsidenten beschlossen und von den Parlamenten abgesegnet wird. Dennoch dürfen die Politiker, so hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, diese Freiheit nicht zu „Zwecken der Medienpolitik“ mißbrauchen. Vorgeschlagen wird der Gebührensatz vielmehr von einer unabhängigen Kommission namens KEF. Ihr gehören Sachverständige, z.B. aus Landesrechnungshöfen und Rundfunktechnik an. Von ihrem Votum dürfen die Regierungen nur abweichen, wenn die vorgeschlagene Gebühr nicht „sozialverträglich“ ist.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen