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Slowenien darf sich nicht abspalten

Belgrad (afp) - Das von der Teilrepublik Slowenien beanspruchte Recht auf Abspaltung von Jugoslawien verstößt gegen die Bundesverfassung, hat am Donnerstag das jugoslawische Bundesverfassungsgericht entschieden. Wie die Nachrichtenagentur 'Tanjug‘ berichtete, kam das Gericht zu dem Schluß, daß zwar alle Völker und Republiken Jugoslawiens „das Recht auf Selbstbestimmung bis hin zur Abspaltung haben“, die Ausführungsbestimmungen dieses Rechts aber nur durch die Bundesverfassung geregelt werden könnten. Diese aber sieht vor, daß alle Veränderungen der Landesgrenzen nur mit Zustimmung sämtlicher Republiken des Landes vorgenommen werden können. Ebenfalls verfassungswidrig ist laut Bundesverfassungsgericht die geänderte Bestimmung in der slowenischen Verfassung, nach der nur das Republikparlament den Ausnahmezustand ausrufen kann.

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