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Sixt darf Mietpreis nicht vorschreiben

Karlsruhe (dpa) – Der Autovermieter Sixt darf seine Franchisenehmer nicht an seine bundesweit geltenden Preise binden. Dies sei ein Verstoß gegen das Kartellrecht, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) gestern. Sixt hatte nach den Worten des BGH seinen Franchisepartnern, die auf eigene Rechnung die Vermietung von Sixt-Autos anbieten, die Übernahme seiner Preise vertraglich zwar lediglich „empfohlen“. Faktisch seien die Unternehmen aber – vor allem durch die Sixt-Werbung – zur Übernahme der Preise gezwungen gewesen, was deren unternehmerische Freiheit gefährde.

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