: Sippenhaftung bei Unterhalt
KARLSRUHE afp ■ Kann der Vater eines unehelichen Kindes keinen Unterhalt zahlen, müssen dessen Verwandte dafür einspringen – und zwar auch rückwirkend für die Zeit, in der der Anspruch wegen eines noch fehlenden Vaterschaftsnachweises nicht geltend gemacht werden konnte. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern in Karlsruhe verkündeten Urteil (AZ: XII ZR 123/01). Im umstrittenen Fall hatte ein 1995 geborenes Mädchen von seinem Großvater, der seit 1999 ersatzweise für seinen zahlungsunfähigen Sohn den Unterhalt für die Enkelin zahlt, rückständigen Unterhalt für die Zeit seit seiner Geburt gefordert, obwohl die Vaterschaft durch einen entsprechenden Test erst 1999 festgestellt worden war.