in kürze BETRIEBSKOSTEN 2004 : Silvester 19 Uhr zu spät
Erhält ein Mieter oder sein Rechtsberater die Betriebskostenabrechnung 2004 erst am 31. Dezember 2005 nach 19 Uhr, ist das zu spät. Der Vermieter hat die zwölfmonatie Abrechnungsfrist nicht eingehalten und kann von daher keine Nachforderungen mehr stellen, entschied das Amtsgericht Köln. (Az. 210 C 31/05). (taz)