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■ FrankreichSieg für Benetton

Paris (AFP) – Die französische Justiz hat die Klage der Agentur zur Bekämpfung von Aids (AFLS) gegen Luciano Benetton wegen dessen Werbekampagne „HIV- positiv“ abgewiesen. Begründung: Die AFLS-Statuten sähen nicht die „Verteidigung der moralischen Interessen“ von Aids-Infizierten vor. Die Agentur habe einen Schaden geltend gemacht, den sie nicht erlitten habe. Die Benetton-Anzeige mit dem Stempel „HIV-positiv“ auf einem nackten Hinterteil hatte in mehreren europäischen Ländern zu Protesten geführt.

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