Faeser will Kontrollen an allen Landesgrenzen

Noch diese Woche soll der Bundestag über Gesetzesverschärfungen in der Migrationspolitik beraten. Die Grünen fordern ein „ordentliches Verfahren“

Faeser und Buschmann vereint für eine restriktive Asylpolitik Foto: Kay Nietfeld/dpa

Von Konrad Litschko

Jetzt soll es schnell gehen. Bereits am Donnerstag sollen die Gesetzesverschärfungen in der Migrations- und Sicherheitspolitik, auf die sich die Ampel nach dem islamistischen Attentat von Solingen einigte, in erster Lesung in den Bundestag gehen. SPD und FDP drücken aufs Tempo, Teile der Grünen aber haben Bauchschmerzen. Bereits am Dienstag soll es das nächste Treffen der Ampel mit der Union zu möglichen Verschärfungen geben. Und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) plant bereits den nächsten Schritt: ab 16. September und zunächst für sechs Monate Zurückweisungen an der Grenze und eine Ausweitung der deutschen Grenzkontrollen.

Die Richtung war schon kurz nach Solingen klar: mehr Abschiebungen, Leistungskürzungen für Geflüchtete, Messerverbote, mehr Befugnisse für die Polizei. Am Wochenende hatten das Innenministerium und das Bundesjustizministerium von Marco Buschmann (FDP) dann Formulierungsvorschläge für entsprechende Gesetzesänderungen an die Ampelfraktionen verschickt. Diese sollten Montagabend in den Fraktionssitzungen beschlossen werden.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte der taz, man wolle „zügig vorankommen und das Sicherheitspaket noch in dieser Woche in erster Lesung beraten“. Auch Justizminister Buschmann erklärte, er werbe „für hohes Tempo“. Manuel Höferlin, FDP-Innenpolitiker, bekräftigte, man werde das Paket im Bundestag „zügig umsetzen“, damit die Maßnahmen „so schnell wie möglich genutzt werden können“. Das Vorhaben dürfe nun „nicht zerredet werden“.

Das zielt auf die mitregierenden Grünen, die mit einigen Asylmaßnahmen hadern. Das Paket noch diese Woche in den Bundestag einzubringen, trägt die Fraktion aber mit. Man wolle für eine „sachgemäße parlamentarische Beratung“ sorgen, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic der taz. Nach der ersten Lesung aber will die Fraktion nochmal intensiver beraten. „Wir wollen in einem ordentlichen Verfahren mit Sachverständigenanhörungen und Ausschussbefassung am Gesetzespaket arbeiten, damit es hält, was es verspricht, nämlich einen realen Zugewinn an Sicherheit.“

Die Gesetzesvorschläge der Ministerien verteilen sich auf zwei Papiere, zusammen rund 80 Seiten stark. Sie liegen der taz vor. Mehrere Maßnahmen sollen ohne Zustimmung des Bundesrats verabschiedet werden. Darunter ein erhöhter Druck auf Geflüchtete mit Dublin-Status, in das Erstaufnahmeland zurückzukehren. Nur noch zwei Wochen sollen sie Asylbewerberleistungen erhalten, danach nur noch Sachleistungen oder Wertgutscheine.

Auch sollen Geflüchtete ihren Schutzstatus verlieren, wenn sie mit antisemitischen, rassistischen oder anderweitig menschenverachtenden Straftaten verurteilt wurden. Gleiches soll gelten, wenn Straftaten mit Messern begangen werden oder wenn eine Verurteilung für Landfriedensbruch, also Straftaten bei Demonstrationen, von einem Jahr erfolgt. Auch zwischenzeitliche Rückreisen in die Herkunftsländer sollen künftig zur Aberkennung des Schutzstatus führen, es sei denn, dies erfolgt bei Todes- oder schweren Krankheitsfällen von Angehörigen. Jede Heimreise muss der Ausländerbehörde angezeigt werden. Um die Identität von Geflüchteten schneller klären zu können, soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge öffentliche Daten aus dem Internet biometrisch abgleichen dürfen.

Zudem sollen künftig Messer bei öffentlichen Veranstaltungen, an kriminalitätsbelasteten Orten, in Zügen, Bussen oder Haltestellen grundsätzlich verboten werden. Die Polizei soll hier mehr Befugnisse für Kontrollen erhalten. Springmesser sollen – unabhängig von der Klingenlänge – generell verboten werden. Ausnahmen gelten nur „im beruflichen und jagdlichen Umfeld“. Auch sollen individuelle Waffenverbote leichter erteilt werden, indem Waffenbehörden hierfür auch in öffentlichen Quellen recherchieren und leichter Daten mit anderen Behörden austauschen dürfen.

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