: Sex im Zapp-Karussell nicht sittenwidrig
Hamm (dpa) – Wer unter Telefonnummern mit der Vorwahl 0190 mit anderen Anrufern Sex-Botschaften austauscht, muss diese Gespräche auch bezahlen. Solche Telefonverbindungen sind nicht sittenwidrig, hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil entschieden . Für Anrufe bei einem Zapp-Karussell hatte der Kläger in sechs Monaten Telefonrechnungen von mehr als 31.000 Mark angesammelt, wollte aber nicht zahlen. (Az.: 26 U 139/99)
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