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„Sensationelles“ bei der Wohnraumvergabe

Potsdam. Ein „sensationelles Ergebnis“ bei der korrekten Vergabe von Wohnraum konnte der Potsdamer Magistrat in diesem Jahr erreichen. Wie Stadtrat Detlef Kaminski gestern erklärte, wurden bis jetzt rund 69 Prozent der 2.000 jährlich zu vergebenden kommunalen Wohnungen zugeteilt. Im Vorjahreszeitraum waren es dagegen bis Ende August nur rund 35 bis 40 Prozent. Dies erhärte die Vermutung, daß tatsächlich sehr viele Wohnungen „unter der Hand“ vergeben worden seien. Kaminski wies weiter darauf hin, daß ab 3. September mit dem Auslaufen der Wohnraumlenkungsverordnung auch Bürger, die ihren Wohnsitz nicht in Potsdam haben, Wohnberechtigungsscheine beantragen können. Voraussetzung für die Erteilung ist lediglich die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie der Nachweis, daß kein weiterer Wohnsitz begründet werden soll. Einkommensgrenzen gibt es nicht. Mit dieser Bescheinigung können sich Interessenten bei den kommunalen Wohnungsverwaltungsgesellschaften um eine Wohnung bewerben. Stadt und Wohnungsgenossenschaften verwalten zur Zeit insgesamt rund 56.000 Wohnungen. Für die Anmietung von Wohnraum in Privateigentum ist kein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Die Kaltmiete kostet, wie bei kommunalem Wohnungseigentum, im Durchschnitt 0,80 Mark pro Quadratmeter. Freie Mietpreise dürfen jedoch offiziell auch nicht für die rund 11.000 Privatobjekte vereinbart werden. Es gebe allerdings begründete Anhaltspunkte, daß schon jetzt „inoffizielle“ Mietverträge mit weitaus höheren Mieten vereinbart würden. Kaminski kritisierte zahlreiche „gesetzesfreie Räume“, mit der die Potsdamer Verwaltung zurechtkommen müsse. So könnte ab 1. September theoretisch in jeder Mietwohnung ein Gewerbe eingerichtet werden, ohne daß es eine gesetzliche Handhabe gebe. Fehlbelegungsabgaben und marktgerechte Mieten könnten nicht erhoben werden. Nach dem Beitritt würden wohl zahlreiche Verfassungsklagen eingereicht, um diese Mißstände zu beseitigen.

dpa

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