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KommentarSenator für Absurdes

■ Van Nispen unterläuft eigene Regelung

Als wäre das deutsche Asylrecht nicht schon verrückt genug, tritt Bremens Innensenator Friedrich van Nispen jetzt zum Beweis an, daß er selbst diese Absurdität noch überbieten kann. Während das bundesweite Asylrecht schon eine kaum noch zu überwindende Mauer um das deutsche Land errichtet, will Bremen jetzt auch noch diejenigen bestrafen, die es trotz alledem geschafft haben, darüberzuspringen. Wenn heute nicht noch das Verwaltungsgericht in allerletzter Minute eine einstweilige Anordnung vor diese Absicht baut, wird der Fall Hüseyin B. den Sinn jeglicher Bremer Abschiebestopp-Regeln beenden.

Daß der Weg ins Fluchtland BRD mit legalen Mitteln überhaupt nicht zu haben ist, liegt in der Natur des Gesetzes. Wer an der Grenze ehrlich sagt, er wolle Asyl beantragen, wird gar nicht erst ins Land gelassen. Rein kommt nur, wer falsche Papiere zeigt und schwindelt oder dem Zoll verborgen bleibt.

Wenn Innensenator Friedrich van Nispen diese illegale Art der Einreise jetzt in Bremen zum „schweren Vergehen“ und damit zum Abschiebungsgrund sogar ins Kriegsgebiet erklären will, dann ist das, als würde er in seiner Funktion als Sportsenator grundsätzlich alle Hürdenläufer disqualifizieren, wenn sie über Hürden springen. Im Sport würde so etwas unfair genannt, im echten Leben ist es menschenverachtend. Dirk Asendorpf

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