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Archiv-Artikel

Senat puffert höhere Mieten

Umzugshilfen und Ausgleichzahlungen sollen Mieter nach dem Ende der Anschlussförderung vor zu großen Härten schützen. Stadtentwicklungssenator Strieder (SPD) will Umzüge nicht bagatellisieren

von STEFAN ALBERTI

Er mag sich gar nicht als großzügig loben. Allein „Wahrnehmen von sozialer Verantwortung“ ist für Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) das gestern im Senat beschlossene Mieterschutzkonzept. Umzugshilfen und Ausgleichszahlungen sollen weiterhelfen, wenn nach dem Ende der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau die Mieten steigen. Das Großzügige hätten ihm auch weder Mieterverein noch die grüne Baupolitikerin Barbara Oesterheld abgenommen. Unzureichend sei die Regelung, sagte Mieterlobbychef Hartmann Vetter. „Halbherzig“ nennt die Grüne das Konzept.

Laut Strieder sollen unabhängige Mieterberatungen rechtzeitig über Änderungen informieren und Telefon-Hotlines klären, ob die jeweilige Wohnung zu jenen zwischen 1987 und 1997 erbauten 25.000 gehört, für die es keine Anschlussförderung gibt.

Mietsteigerungen bis zur Kostenmiete, die mit durchschnittlich 6,50 Euro pro Quadratmeter zwei Euro über der durchschnittlichen Sozialmiete liegt, will der Senat zu 90 Prozent ausgleichen. Pro Jahr soll dieser Zuschuss um ein Fünftel sinken, im Schnitt folglich um 36 Cent pro Quadratmeter. Mieter haben so, laut Strieder, fünf Jahre Zeit, sich an die höhere Miete zu gewöhnen.

Diesen Zuschuss können jene Mieter voll nutzen, die unter der Einkommensgrenze für Sozialwohnungen liegen. In abgeschwächter Form will das Land auch jene unterstützen, die bis zu 50 Prozent darüber liegen.

Notfalls wird das Land laut Strieder vorübergehend auch die bis zu dreimal höhere Kostenmiete puffern. Vermieter können sie nach dem Wegfall der Anschlussförderung verlangen und müssen sich nicht an die Vergleichsmiete halten. Nur 14 Tage bleiben in diesem Fall, um auf die Mieterhöhung mit einer Kündigung zu reagieren, binnen zwei Monaten muss dann der Auszug erfolgen. Kann hier auch eine speziell eingerichtete Wohnungsvermittlung nicht auf die Schnelle weiterhelfen und wird die höhere Miete fällig, übernimmt das Land bis zum regulären Kündigungstermin bis zu 13 Monate lang die Differenz.

Kommt es wegen der höheren Miete zu einem Umzug, zahlt das Land je nach Haushaltsgröße pauschal bis zu 3.500 Euro. Strieder warnte davor, einen Umzug zu verharmlosen. Sozialmieter seien „nicht die mobilsten Teile unserer Gesellschaft“. Die ersten betroffenen Wohnungen lägen zudem im Westen der Stadt, die meisten verfügbaren freien Wohnungen im Osten. Strieder hält es für nicht unproblematisch, wenn eine türkische Familie in einen Marzahner Plattenbau ziehen müsste. Berlin wachse zwar zusammen. Aber: „Wir können doch unterschiedliche Mentalitäten nicht bestreiten.“

Telefon-Hotline: 21 25 - 26 60 (für Mieter) und 21 25 - 26 62 (für Vermieter) bei der Investitionsbank, 90 12 - 50 36 (Mieter) und 90 12 - 45 93 (Vermieter) bei der Senatsverwaltung