Senat macht Ernst : Volksbeschneid
Bereits am 7. Dezember will der Senat den Gesetzentwurf für eine beschnittene Volksgesetzgebung in der Hansestadt verabschieden. Das geht aus der vertraulichen Senatsdrucksache hervor, welche der taz hamburg vorliegt. Die von der Innenbehörde erarbeitete Vorlage zielt darauf ab, Volksbegehren und Volksentscheide nur noch in Bezirksämtern durchzuführen. Das Sammeln von Unterschriften auf der Straße soll entfallen. Zudem solle jedem Begehren ein „Deckungsvorschlag“ für die Finanzierung des Anliegens beigefügt werden. Volksentscheide sollen künftig „drei Monate vor bis einen Monat nach einer Wahl ausgeschlossen“ sein. Dadurch ergebe sich eine Kostenersparnis, so heißt es in der Drucksache, von 44.000 Euro je Volksbegehren und sogar 584.000 Euro je Volksentscheid, wenn diese nicht mehr nach demselben Verfahren wie Parlamentswahlen durchgeführt würden. Ein Bündnis aus SPD und GAL, Gewerkschaften und der Initiative „Mehr Demokratie“ hatte entsprechende Pläne, die von der CDU-Mehrheit vorigen Donnerstag in der Bürgerschaft begrüßt wurden, im Vorfeld heftig kritisiert. Nach ihrer Ansicht würde eine solche Gesetzesänderung Volksentscheide in Hamburg nahezu unmöglich machen. Am kommenden Montag will das Bündnis deshalb ein Volksbegehren zur Erhaltung der Volksgesetzgebung starten. Nach Ansicht von „Mehr Demokratie“ bestätigt der Gesetzentwurf „die schlimmsten Befürchtungen: Das Volk soll entmachtet werden.“ smv