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Senat darf Universelles Leben kritisieren

Die in einer vom Senat herausgegebenen Informationsschrift geäußerte Kritik an der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben ist Rechtens. Vor dem Verwaltungsgericht ist ein Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung gegen die Veröffentlichung erfolglos geblieben, wie ein Justizsprecher mitteilte. Staatliche Stellen auf Bundes- wie auf Landesebene seien „bei hinreichendem Anlaß berechtigt und unter Umständen sogar verpflichtet, zu Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nicht nur berichtend, sondern auch kritisch Stellung zu nehmen“, begründete die Kammer ihren Beschluß. ADN

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