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Selbstgenehmigung

■ Bauamt-Mitarbeiter fristlos gefeuert

Lüneburg – Fristlos hat die Lüneburger Kreisverwaltung einen 50 Jahre alten Mitarbeiter ihres Bauamtes gefeuert. Der ausgebildete Bautechniker soll in mindestens zwei nachweisbaren Fällen für Bauherren die Antragsunterlagen erstellt und sie anschließend in seiner Angestellten-Funktion selbst genehmigt haben. Ein Schriftgutachten habe den mehr als 17 Jahre in der Kreisverwaltung tätig gewesenen Mann überführt, sagte am Montag Kreisdirektor Stefan Porwol. Strafanzeige sei nicht erstattet, wohl aber ein Hausverbot erteilt worden.

Aufgeflogen ist die „Nebentätigkeit“, die nach Porwols Worten „niemals genehmigt“ worden wäre, durch einen Telefonanruf eines ungeduldigen Bauherrn bei der neuen Leiterin des Hochbauamtes. Der Häuslebauer habe sich, so Porwol, offensichtlich die Bauantragsunterlagen mit Grundriß, Lageplan und Statik von dem Kreisangestellten fertigen lassen.

Zum Verhängnis wurde dem Techniker, daß er bei einer Detailzeichnung des Dachstuhls statt einer Schreibschablone seine eigene prägnante Handschrift benutzte.

dpa

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