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Selbstbestimmte Gentests

HAMBURG dpa ■ Für den Schutz der Selbstbestimmung Betroffener bei genetischen Untersuchungen haben sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ausgesprochen. „Das Informations- und Entscheidungsrecht der betroffenen Personen steht dabei im Vordergrund“, betonte gestern der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hans-Hermann Schrader. Eine von Schrader geleitete Arbeitsgruppe hatte Gentests zu medizinischen Zwecken oder für die Forschung sowie zur Klärung von Identität und Abstammung auf Datenschutzregeln untersucht und Schutzbestimmungen entwickelt. In dem 14-seitigen Papier fordern die Datenschützer unter anderem, dass vor genetischen Untersuchungen Betroffene grundsätzlich ihre Einwilligung geben müssen. „Heimliche Gentests“ sollen generell verboten werden.

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