piwik no script img

Selber schuld

Wer auf laubnassem Wanderweg ausrutscht, ist selber schuld. Denn Spaziergänger können auf unbefestigten Wanderwegen keine regelmäßige Reinigung oder vollständige Rutschsicherheit erwarten. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Landgerichts Itzehoe hervor (Az. 3 O 153/99). Es wies die Klage einer Frau ab, die im Herbst vorigen Jahres auf glitschig-nassem Laub auf einer Treppe ohne Geländer ausgerutscht war und sich das Handgelenk brach. „Unbefestigte Wander- beziehungsweise Spazierwege im Stadtbereich oder in Parks gehören grundsätzlich nicht zu den Wegen, auf denen der Passant eine regelmäßige Reinigung oder vollständige Rutschsicherheit erwarten darf“, entschied das Landgericht.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen