: Selber schuld
Wer auf laubnassem Wanderweg ausrutscht, ist selber schuld. Denn Spaziergänger können auf unbefestigten Wanderwegen keine regelmäßige Reinigung oder vollständige Rutschsicherheit erwarten. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Landgerichts Itzehoe hervor (Az. 3 O 153/99). Es wies die Klage einer Frau ab, die im Herbst vorigen Jahres auf glitschig-nassem Laub auf einer Treppe ohne Geländer ausgerutscht war und sich das Handgelenk brach. „Unbefestigte Wander- beziehungsweise Spazierwege im Stadtbereich oder in Parks gehören grundsätzlich nicht zu den Wegen, auf denen der Passant eine regelmäßige Reinigung oder vollständige Rutschsicherheit erwarten darf“, entschied das Landgericht.
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