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Sechs Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Brandstiftung hat das Landgericht Bremen am Donnerstag einen 26 Jahre alter Mann zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der gebürtige Pole im November 1997 einen 43 Jahre alten Freund nach einem Zechgelage in Bremerhaven getötet hat. Anschließend setzte er nach Auffassung des Gerichts die Wohnung seines Opfers in Brand, um die Tat zu vertuschen. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht erheblich unter der Forderung des Staatsanwalts, der wegen Totschlags auf eine Freiheitsstrafe von elf Jahren plädiert hatte. dpa

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