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Scientology-Klagen ohne Erfolg

■ Innensenator spricht von „Mißbrauch der Religionsfreiheit“

Scientology Bremen braucht einen Gewerbeschein. Das ist das Resultat erfolgloser Klagen der Organisation gegen die Hansestadt. Diese wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen jetzt zurück.

Anlaß für die Klagen war eine Forderung des Bremer Stadtamtes, wegen des Bücherverkaufs und des Kursprogramms von Scientology ein Gewerbe anzumelden. Allein für Kursgebühren bis zur Scientology-Zwischenstufe „clear“fordere die Organisation etwa 190.000 Mark, so das OVG. Zudem verbot das Stadtamt der Organisation, im Stadtgebiet mit Handzetteln Werbung zu betreiben.

Laut Scientology stellt all dies praktizierte Religionsfreiheit dar. Somit könne man sich auf die Religionsfreiheit berufen. Das OVG konterte: Es könne offenbleiben, ob es sich um eine Religions- oder Weltanschauungsorganisation handele. Entscheidend sei, daß die Organisation durch ein umfangreiches entgeltliches Waren- und Dienstleistungsangebot am Wirtschaftsverkehr teilnehme.

Innensenator Ralf Borttscheller (CDU) kommentierte: „Das Oberverwaltungsgericht hat mit diesem Urteil dem Mißbrauch der Religionsfreiheit zu wirtschaftlichen Zwecken eine Absage erteilt.“Der zuständige Scientology-Sprecher Frank Busch bezeichnete das Urteil als „diskriminierend“. jeti

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