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Archiv-Artikel

Schwerkrankes Baby darf sterben

LONDON afp ■ Großbritanniens Oberstes Gericht hat Ärzten in einem Krankenhaus von Portsmouth gegen den ausdrücklichen Willen der Elten erlaubt, ein schwer krankes frühgeborenes Baby sterben zu lassen, falls sein Gesundheitszustand sich deutlich verschlechtern und die Atmung aussetzen sollte. Vergeblich hatten die Eltern den Richter in London gedrängt, ihre inzwischen elf Monate alte Tochter nicht aufzugeben, hieß es in Justizkreisen. In einer Erklärung ihres Anwalts äußerten sich die Eltern empört über die Entscheidung des Richters. Dennoch wollten sie die Entscheidung nicht anfechten. Die kleine Charlotte kam drei Monate zu früh auf die Welt und war bei ihrer Geburt 13 Zentimenter groß und wog 450 Gramm. Ihre Atmung und ihr Nervensystem sind schwer gestört. Sie lebt in einer Plastikbox und wird mit Sauerstoff versorgt. Bereits drei Mal musste sie wiederbelebt werden. Ärzte hatten argumentiert, sie würde weder ihre Kindheit überleben noch je das Krankenhaus verlassen können.