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Schweizer müssen weniger lauschen

Straßburg (AFP) – Wegen der telefonischen Überwachung eines Anwaltsbüros ist die Schweiz gestern vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt worden. Zugleich wies er die Regierung in Bern an, dem Kläger, dem 67jährigen Züricher Rechtsanwalt Hans Kopp, für die Gerichtskosten 15.000 Schweizer Franken (rund 18.000 Mark) zu zahlen. Die Leitungen von Kopps Anwaltsbüro waren 1989 im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen dessen Frau, die damals Justizministerin war, abgehört worden.

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