■ Am Rande: Schwangeren-Atteste sind bindend
Kassel (dpa) – Arbeitgeber dürfen ärztliche Atteste über ein Beschäftigungsverbot für Schwangere nicht ohne weiteres in Zweifel ziehen. Nur wenn es ernsthafte Hinweise gebe, daß die Frau sich das Attest mit falschen Angaben erschwindelt habe, könne der Arbeitgeber nähere Auskünfte verlangen. Damit gab das Bundesarbeitsgericht einer Schwangeren recht, deren Arbeitgeber ein ärztliches Beschäftigungsverbot angezweifelt und deshalb ihr Gehalt gekürzt hatte. Sie fühlte sich am Arbeitsplatz von der „entwürdigenden Kritik“ des Geschäftsführers bis hin zu Kündigungsdrohungen so belastet, daß sie um das Leben des Kindes fürchtete. Die Weigerung des Arbeitgebers, eine entsprechende Bescheinigung zu akzeptieren, erklärte das Gericht nun für unrechtmäßig. Der Arbeitgeber muß 24.268 DM nachzahlen. (Az.: 5.AZR 766/95).
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