in kürze GEN-LEBENSMITTEL : Schummeln wird teuer
Die Bundesregierung hat Bußgelder bis 50.000 Euro und Haftstrafen bis zu drei Jahren für Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel beschlossen. Laut Agrarministerin Künast (Grüne) sei die Kennzeichnung Voraussetzung für die Wahlfreiheit von Verbrauchern und Landwirten. (dpa)