in kürze WUPPERSCHWEBEBAHN: Schuld zurückgewiesen
Im Prozess um den Absturz der Wuppertaler Schwebebahn im April 99 haben gestern vier der acht Angeklagten jede Schuld bestritten. Ihnen wird fahrlässige Tötung und Körperverletzung wegen schwer wiegender Versäumnisse bei der Streckenfreigabe vorgeworfen. (afp)
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