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Schuld war nur die Beule

■ 29jähriger Maschinenschlosser wegen Beleidigung einer Palästinenserin vor Gericht / Zeugin nahm ihren Strafantrag am Ende des Prozesses zurück

Seine Beule am Kopf machte ein 29jähriger Maschinenschlosser erfolgreich dafür verantwortlich, daß er eine Palästinenserin und ihren Bekannten im vergangenen Sommer mit den Worten angebrüllt hatte „Ausländer verpißt euch. Euch müßte man das Gesicht rot und blau schlagen.“ Aufgrund der Strafanzeige der Palästinenserin kam es am Donnerstag gegen den Maschinenschlosser Lutz K. zu einem Beleidigungsprozeß vor dem Moabiter Amtsgericht, wo der Angeklagte kräftig auf die Tränendrüse drückte: Das Ganze tue ihm furchtbar leid, schuld daran sei seine Beule am Kopf, unter der er sehr gelitten habe, weil sie nicht nur häßlich ausgesehen, sondern auch geziept und gedrückt habe.

„Ich war furchtbar gereizt, weil ich dachte, es ist ein Tumor“, sagte der Angeklagte und schob dem Richter ein Attest rüber, aus dem hervorgeht, daß die Beule vor zwei Monaten wegoperiert worden war. Seither fühle er sich wie neugeboren, erklärte Lutz K. und versicherte mit Nachdruck, „weiß Gott kein Ausländerhasser“ zu sein: Sonst hätte er sich doch nicht unter das Messer eines Chirurgen begeben, der Ausländer sei.

Der Vorfall hatte sich auf einem Parkplatz in der Blücherstraße ereignet. Lutz K. hatte aus der Ferne beobachtet, wie die Palästinenserin Halia K. (26) in ihren Wagen stieg, der dicht neben seinem Porsche geparkt war. Vor Gericht versuchte er nun glaubhaft zu machen, daß Halia K. beim Einsteigen eine Seite seines Wagen leicht geschrammt habe. Demgegenüber versicherte Halia K. als Zeugin, daß sie die Tür ihres Wagens beim Einsteigen extra noch mit ihrer Hand abgeschirmt habe und es somit keinesfalls zu einer Berührung von Autotür und Porsche gekommen sei. Der Angeklagte habe schon von weitem herumgebrüllt und ihr damit gedroht, seinen im Auto befindlichen Hund auf sie zu hetzen. Als sie sich seine Autonummer notiert habe, habe er sie beim Wenden mit seinem Porsche absichtlich „berührt“ und ihr zugeschrien: „Damit wirst du nichts erreichen.“

Der Prozeß endete damit, daß Halia K. ihren Strafantrag zurücknahm. Der Richter hatte bedeutet, daß er den Angeklagten nicht verurteilen werde, weil zu seinen Gunsten davon ausgegangen werden müsse, daß er durch die Beule „beeinflußt“ gewesen sei. Dazu Halia K. eher skeptisch: „Wenn das wirklich an dem Tumor gelegen hat, dann wird sich das ja hoffentlich nicht wiederholen.“

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