in kürze SCHWERHÖRIGE : Schriftliche Diagnose
Schwerhörige haben beim Arzt größere Auskunftsrechte als Nichtbehinderte. Es gehöre zu den Arztpflichten, Schwerhörigen die Untersuchungsergebnisse schriftlich zugänglich zu machen, stellte das BVerfG gestern klar. Üblicherweise reiche es jedoch aus, dass der Arzt die Diagnose mündlich erläutere (Az.: 1 BvR 2315/04). (epd)