: Schonfrist für DDR-Fristenregelung
■ Übergangsregelung zum Schwangerschaftsabbruch mit Fußangeln
Berlin (taz) - Der Streit um die gesamtdeutsche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist neu entflammt. Auslöser ist das für den zweiten Staatsvertrag vorgesehene Verhandlungsergebnis zwischen Bonn und Ost-Berlin, nach dem in einem vereinten Deutschland für eine Übergangszeit beide Abtreibungsgesetze nebeneinander gelten sollen. BRD-Frauen, die in der DDR abtreiben, sollen jedoch nach bundesrepublikanischem Recht bestraft werden. Für Angelika Barbe, SPD-Volkskammerabgeordnete, ist dies „kein Sieg“, erklärte sie der taz. Ost- wie West-SPD machen sich für eine gesamtdeutsche Fristenlösung - kombiniert mit einem Rechtsanspruch auf Beratung und Hilfe - stark. „Unerträglich“ findet West-SPDlerin Däubler-Gmelin die Strafregelung für Bunderbürgerinnen, die in der DDR abtreiben lassen.TAGESTHEMA SEITE 3
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